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Berufskraftfahrer-Qualifikation
Das Gesetz:
Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU-Rechts umgesetzt.
Die Betroffenen:
  • Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
  • Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).
Umfang:
Der zeitliche Rahmen beträgt 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen.
Erneuerung:
Alle 5 Jahre muss eine erneute Teilnahme an der 35 Std. Weiterbildung erfolgen.
Fristen:
Die Regelungen zur Weiterbildung gelten:
  • für alle Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009
Eine erste Weiterbildung ist für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014 zu absolvieren.*
*Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Inhalte:
  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  • Verkehrs- und Umweltsicherheit
  • Sicherheit beim Gütertransport bzw. Sicherheit von Fahrgästen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
(siehe Seminarthemen und Preise)
Nachweis:
Sie erhalten eine Teilnahme-Bestätigung und den Eintrag in den Führerschein. Eine Prüfung findet nicht statt.

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