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Das Gesetz:Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU-Rechts umgesetzt.
Die Betroffenen:
Umfang:
Der zeitliche Rahmen beträgt 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen.
Erneuerung:
Alle 5 Jahre muss eine erneute Teilnahme an der 35 Std. Weiterbildung erfolgen.
Fristen:
Die Regelungen zur Weiterbildung gelten:
*Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Inhalte:
Nachweis:
Sie erhalten eine Teilnahme-Bestätigung und den Eintrag in den Führerschein. Eine Prüfung findet nicht statt. |
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