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für Einzelteilnehmer
Teilnahmebedingungen
Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Kursvariante ist durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen. Die Teilnehmer fahren mit eigenen Fahrzeugen, welche verkehrssicher sein müssen. Bei Gebrauch eines nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeugs muß der Teilnehmer das Einverständnis des Halters mit der Verwendung seines Fahrzeuges nachweisen. Es besteht Gurtanlegepflicht. Alkoholgenuß ist während des Kurses nicht gestattet. Über das Mitnehmen von Begleitpersonen, welche selbst keine Übungen fahren dürfen, entscheidet der Trainer. Bei bestimmten Übungen mit Smart Fahrzeugen bis Baujahr August 2002 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Für Teilnahme an Motorradtrainings- und Rollerkursen ist das Tragen kompletter Schutzbekleidung Voraussetzung.
Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet
sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu
gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne daß ein
Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch
abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die
Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des
verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der
benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.
Versicherungen Pkw /Nutzfahrzeugbereich
Versicherungsschutz im Kraftfahrt-, Haftpflicht- und Vollkaskobereich besteht nur im Übungsbereich, nicht auf Rückfahrstrecken.
Versicherungsleistungen
Kraftfahrt-Haftpflicht-Subsidiärdeckung für Teilnehmerfahrzeuge mit einer Deckungssumme von 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 8 Mio. Euro je geschädigte Person. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro und eine Höchstentschädigungs-grenze von 50.000 Euro für Pkw und 150.000 Euro für Nutzfahrzeuge. Sonderausstattungen und Mehrwerte sind im Rahmen dieser Entschädigungsgrenzen ohne besondere Deklaration mitversichert. Nicht von dieser Versicherung erfasst sind Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Anweisungen z. B. des Instruktors nicht beachtet werden, oder die auf dem Weg vor und zu den einzelnen Trainingseinheiten eintreten.
PKW/LKW Training: Im Übungsbereich besteht während des Trainings Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000,- €. Der Geschädigte hat die Entschädigungsleistung, soweit der Schaden unter die Fahrzeugteilversicherung fällt, ausschließlich aus anderweitiger Fahrzeugteilversicherung geltend zu machen.
Topspeed-Training in Boxberg: Versicherungsschutz besteht nur bei Abschluss eines optionalen Versicherungspaketes (Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung) für 48 Euro. Motorrad-Training: Im Übungsbereich besteht während des Trainings keine Versicherung..
Zahlungs- und Stornobedingungen
Wird eine gebuchte und/oder bezahlte Teilnahme bis einschließlich 14 Tage vor
Kursdatum storniert, fallen 20% Stornogebühren an. Bei Stornierungen zwischen
dem 14. und 7. Tag vor Kursdatum fallen 50% Stornogebühren an. Bei Stornierung
bis einschließlich 7 Tage vor Kursdatum oder Nichterscheinen fallen 100%
Stornogebühren an.
Gutscheine der ADAC Fahrsicherheitszentren sind sofort zur Zahlung fällig und können nur vom Käufer storniert werden. Es wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages erhoben.
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